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Lütjenburger Schützen-Totengilde von 1719

FAQ

Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihren Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns eine E-Mail unter info@gilde-luetjenburg.de

Frage: Bei der Beitrittserklärung sind Eintrittsgelder bis vollendeten 60. Lebensjahr aufgelistet. Was bedeutet es für einen Gildenbeitritt mit über 60 Jahren?

Antwort: Nach vollendetem 60. Lebensjahr ist eine Aufnahme in die Totengilde nicht mehr möglich. Man kann aber Mitglied der Schützengilde werden.