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Frage: Bei der Beitrittserklärung sind Eintrittsgelder bis vollendeten 60. Lebensjahr aufgelistet. Was bedeutet es für einen Gildenbeitritt mit über 60 Jahren?
Antwort: Nach vollendetem 60. Lebensjahr ist eine Aufnahme in die Totengilde nicht mehr möglich. Man kann aber Mitglied der Schützengilde werden.
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